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Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Bei der Europawahl werden in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Jedes Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen. Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier ins Europaparlament.

Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Europawahl

Wahlberechtigt sind nach § 6 EuWG (Europawahlgesetz)

alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren spätestens am 09.06.2008),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in übrigen Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung besitzen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungs- und Aufenthaltsnahme spätestens am 09.03.2024),
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch).

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Neu-Ulm am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von Neu-Ulm eingetragen.

Achtung: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürgerinnen und -bürger), die in Neu-Ulm wählen möchten und zur Europawahl 1999 noch nicht im Wählerverzeichnis von Deutschland eingetragen waren, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen (siehe nächster Abschnitt „Unionsbürgerinnen und -bürger“).

Unionsbürgerinnen und -bürger

Staatsangehörige aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürgerinnen / Unionsbürger. Die Bundeswahlleiterin informiert Unionsbürgerinnen und -bürger im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Download bereit: Informationen für Unionsbürger/innen (bundeswahlleiterin.de)

In Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Neu-Ulm wählen möchten und zur Europawahl 2019 bereits in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, müssen nichts weiter unternehmen. Sie stehen automatisch wieder im Wählerverzeichnis, wenn sie zum Stichtag 28. April 2024 in Neu-Ulm mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung – wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Nur wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis zum 19. Mai 2024 beim Bürgerbüro eingehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleitung:
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Europawahl (bundeswahlleiterin.de)  

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Die Bundeswahlleiterin informiert Deutsche im Ausland im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Download bereit: Informatonen für Deutsche im Ausland (bundeswahlleiterin.de)

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis in einem europäischen Mitgliedsstaat oder in Ihrer ehemaligen Heimatgemeinde eingetragen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleitung:
Informationen für Auslandsdeutsche zur Europawahl (bundeswahlleiterin.de 


Auslandsdeutsche können an Europawahlen teilnehmen:

  • in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben.
    Dafür müssen sie sich dort an die zuständige Stelle wenden.
     
  • in der Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
    Bei dieser Gemeinde müssen sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
    Der Antrag muss immer wieder neu zur jeweils aktuellen Wahl gestellt werden. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 eingehen. Achtung: Die Frist kann keinesfalls verlängert werden. Der Antrag dient zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und ist gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ist der Antrag gültig, werden der Person direkt die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Die Nummer und Adresse Ihres Wahlraumes sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Die Anschrift Ihres Wahlraumes können Sie sich außerdem auch über den Link zur Beantragung der Briefwahl-Unterlagen (serviceportal.komuna.net) anzeigen lassen. Klicken Sie dort auf "Wo ist mein Wahllokal?".

Alle Wahllokale sind barrierefrei zugänglich, sprich für Menschen mit z.B. einer Gehbehinderung geeignet.

Wenn Sie am Wahltag Ihren Abstimmungsraum nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Informationen zur Briefwahl finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mitzubringen.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme und erhält einen Stimmzettel. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag ihre Stimme gelten soll.

 

Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettel-Schablone bedienen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zur Verwendung von Stimmzettel-Schablonen ist die rechte obere Ecke aller Stimmzettel abgeschnitten. Dies dient dem richtigen Anlegen der Stimmzettel-Schablonen. Auskünfte zu Stimmzettel-Schablonen erhalten Sie vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. unter der Telefonnummer 089/55988-135 oder per E-Mail an wahlschablone@bbsb.org.

Das Wahl-Hilfe-Heft in Leichter Sprache gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de.

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. 

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber 3 Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Bürgerbüro (entweder per E-Mail an buergerbuero@neu-ulm.de oder telefonisch unter der Nummer 0731/7050-7340).

Informationen zur Briefwahl

Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein. 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Wahlschein beantragen können:
 

Online-Antrag

Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie direkt über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder ab dem 6. Mai über folgenden Link beantragen:

Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen (serviceportal.komuna.net)

Der Online-Antrag mit Briefzustellung ist möglich bis Dienstag, 4. Juni 2024 um 23 Uhr; bei Selbstabholung im Bürgerbüro bis Freitag, 7. Juni 2024 um 18 Uhr. Um eine Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, benötigen Sie für den Online-Antrag Ihren Wahlbezirk sowie die Nummer im Wählerverzeichnis. Diese Daten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
 

Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Vordruck für die Briefwahl. Diesen können Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt zurücksenden.
 

Brief oder E-Mail

Sie können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich per Brief oder E-Mail (an buergerbuero@neu-ulm.de) mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) beantragen.
 

Persönlich

Sie können die Briefwahl zudem persönlich zu den regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro Neu-Ulm beantragen. Die Öffnungsezeiten finden Sie auf der Internetseite des Bürgerbüros.
 

Vollmacht

Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten.

Die Briefwahl können Sie – bei Selbstabholung im Bürgerbüro – bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr beantragen.

Sie haben Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Sofern Sie auf dem Postweg die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, gibt es die Möglichkeit einen sogenannten Postwegverlust zu erklären. Dies muss schriftlich per E-Mail, einem formlosen Schreiben oder persönlich im Bürgerbüro erklärt werden. Sie erhalten dann neue Briefwahlunterlagen. Die bislang ausgestellten Briefwahlunterlagen werden für ungültig erklärt. Bitte beantragen Sie in diesem Fall nicht nochmals Briefwahlunterlagen mittels des Online-Antrags. In solchen besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr nochmals beantragt werden.

Wenn Sie sich zur Wahlzeit im Ausland befinden, schicken wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Geben Sie die abweichende Versandadresse bitte zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Neu-Ulm an.

Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als der Postversand innerhalb Deutschlands. Bitte bedenken Sie dies bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Das Risiko für den Versand ins Ausland tragen Sie als Wählerin bzw. Wähler selbst.

Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • den Wahlschein,
  • den Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag,
  • einen roten Wahlbriefumschlag (mit Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag),
  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag im Wahlamt (Bürgerbüro Neu-Ulm, Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm) eingeht.

Mit dem Wahlschein können Sie im Bürgerbüro Neu-Ulm die Briefwahl auch an Ort und Stelle durchführen. Ebenso können Sie mit diesem Wahlschein am Wahltag (Sonntag, 09.06.2024) in jedem beliebigen Wahllokal des Landkreis Neu-Ulm Ihre Stimme abgeben. Hierfür ist im Wahllokal das Original des Wahlscheins vorzulegen.

Allgemeine Informationen zur Wahl

Bei weiteren Fragen rund um die Europawahl stehen Ihnen folgende Links zur Verfügung: